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«Gefährliche Hunde?»

«Kampfhunde-Debatte» in der Schweiz. Behalten Sie den Über-Blick.Die Tierschutzgesetzgebung des Bundes ist am 1. September 2008 in Kraft getreten. Updated 09.06.2009: Der Nationalrat verabschiedet ein nationales Hundegesetz mit 97 zu 72 Stimmen.

09.06.2009:
Der Nationalrat verabschiedet als Erstrat die Vorlage für ein nationales Hundegesetz. Die Ausbildung für den sportlichen Schutzdienst bleibt entsprechend dem Antrag des Bundesrates weiterhin zulässig. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Das Wortprotokoll der Debatte finden Sie hier>>
SKG und Schweiz. Tierschutz STS publizieren dazu eine kritische Medienmitteilung im pdf>>

22.04.2009:
Der Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf der WBK und stellt sich nicht mehr grundsätzlich gegen ein nationales Hundegesetz. Er beantragt allerdings die Ergänzung, dass auch künftig die Ausbildung für den sportlichen Schutzdienst möglich sein soll. Stellungnahme des BR im pdf>>

20.2.2009:
Die WBK des Nationalrates legt ihren Entwurf für ein neues nationales Hundegesetz vor. Es verzichtet auf ein Rasseverbot, lässt aber den Kantonen die Möglichkeit, weiter gehende Vorschriften zu erlassen und damit auch, die bisherigen Einschränkungen und Verbote in Kraft zu lassen. Der Gesetzesentwurf wird in der nächsten Sommersession in den Räten diskutiert werden

29.01.2009:
Endlich hat das BVET auch die SKG als Ausbildungsstätte für die Anbieter der obligatorischen Hundehalterkurse mit Sachkundenachweis (SKN) anerkannt. Ende März 09 sollen die ersten zertifizierten Aubilder innerhalb der SKG ihre Kurse anbieten können. Details dazu in einer Mitteilung der SKG im doc >>
Zu den aktualisierten Listen des BVET>>

2008

30.11.2008:
Im Kanton Zürich wird ein neues Hundegesetz vom Volk angenommen, welches als verschärfte Variante ein so genanntes Kampfhundeverbot enthält. Ab Inkrafttreten des Gesetzes, vermutlich 1. Januar 2010, wird die Haltung und Zucht von American Pitbull, American Staffordshire Terrier, Bullterier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen im Kanton Zürich verboten sein. Vorher angeschaffte Hunde der Verbotsliste unterliegen Bewilligungspflicht und strengen Auflagen. Über die Details im Vollzug besteht weitgehend Unklarheit.

13.11.2008:
Das BVET publiziert eine Liste der ersten zur Ausbildung anerkannten Organisationen und der zur Ausstellung des Sachkundenachweises (SKN) befugten Personen >>
Die SKG hat ihr Konzept noch nicht zur Genehmigung eingereicht, ist aber zuversichtlich anfangs 2009 den ersten Pilotkurs und anschliessend die SKN-Kurse anbieten zu können.

10.09.08:
Die Detailbestimmungen zur Hundeausbildung finden sich hier>>
Die ersten Kurse für Hundehalter/innen, aber auch Hundeausbilder, dürften bereits diesen Winter angeboten werden.

01.09.08
Es gelten Übergangsfristen von 2 Jahren für die Ausbildungspflicht von Hundehaltern. Die SKG führt derzeit Verhandlungen über die Anerkennung ihrer Diplome zur Erteilung der obligatorischen Kurse.

11.06.08
Die kritische Vernehmlassung der SKG zur geplanten Ausbildungsverordnung finden sie hier im pdf>>

07.05.08
Die neue Tierschutzverordnung im pdf liegt nun im Wortlaut vor. 

Bis zum 11. Juni läuft zudem bereits die Anhörung zum Entwurf des EVD  für eine Auführungs-verordnung über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren:

Diese regelt u.a. die künftig obligatorische Ausbildung für alle Hundehalter: vorgesehen wären ein Theoriekurs von 5 Stunden sowie ein praktischer Kurs mit dem eigenen Hund von mindestens 5 Lektionen à 2 Stunden (Entwurf Art 34-36).

Zur Kurserteilung wären nur Ausbilder zugelassen, welche selbst eine genau definierte Ausbildung von mind. 140 Stunden, davon 60 Theorie, sowie eine abschliessende Prüfung absolviert haben (Entwurf Art 14 -17).

In einem Vortrag (pdf) fasst das BVET die geplanten Ausbildungsvoraussetzungen für Tierhalter zusammen:

23.04.08
Die neue Schweizer Tierschutz-Gesetzgebung tritt definitv auf den 1. September 2008 in Kraft. Lesen Sie hierzu die aktuelle Medieninformation des BVET.

Die neuen Bestimmungen gelten für alle Halter unabhängig von der Hunderasse! Es ist eine zweijährige Übergangsfrist bis 2010 vorgesehen: Züchter und und Hundehalter informieren sich vorzugsweise schon heute und finden hier die Antworten zu vorgesehenen Hundeausbildung/Kurspflicht im pdf FQA des BVET

Die neue Tierschutzgesetzgebung ist unabhängig von der im Parlament diskutierten nationalen Lösung für ein eidg. «Hundegesetz».
Sie bringt auch für alle Hundehalter neue und teilweise massive Auflagen: Theoriekurs vor der Anschaffung eines Hundes, Kurspflicht, wobei die Ausbilder «anerkannt» sein müssen, d.h. die vom BVET noch zu bestimmenden Voraussetzungen erfüllen müssen. Alle Details sind in der Broschüre «Hunde richtig halten» (im pdf) des BVET zusammen gefasst. Die Schutzhundeausbildung für Sportanlässe bleibt dank intensiven Verhandlungen der SKG auch künftig erlaubt, allderings unter erheblichen Auflagen.


09.04.08
Endlich kommt Bewegung in die Diskussion über eine einheitliche Lösung auf Bundesebene. Die nationalrätliche Kommission beschäftigt sich mit einem neuen Vorschlag für ein nationales Hundegeseetz: SKG, STS (Tierschutz) und GST (Schweizer Tierärzte) legten gemeinsam den Entwurf für ein «Bundesgesetz über das Halten von Hunden» vor. Ziele wären: keine Rasseliste und keine Verbote, dafür Hauptgewicht auf Ausbildung und Prävention.

Kantonale Gesetzgebungen Januar bis April 2008
In zahlreichen Kantonen werden mittels Abstimmungen oder Gesetzesvorlagen neue, teilweise extrem einschränkende Gesetze betreffend die Hundehaltung vorgelegt oder verabschiedet. Den jeweils aktuellen Stand in den Kantonen finden Sie auf stets aktualisierten Website der «Stiftung für das Tier im Recht»

Die völlig unübersichtliche und teilweise chaotische Entwicklung der Hundegesetzgebung in einzelnen Kantonen zeigt deutlich, dass nur noch eine einheitliche Regelung auf Bundesebene eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung bringen kann. Dafür wäre allerdings eine Verfassungsänderung nötig, welche die Kompetenz der Kantone an den Bund delegieren würde.


2007

29.11.2007
Die WBK-N äussert sich zum Ergebnis der Vernehmlassung, welche bis Mitte September 07 dauerte. Den Bericht des BVet, welcher die Ergebnisse der Vernehmlassung und die Auswertung der 230 eingegangen Stellungnahmen umfasst, finden Sie hier >>
Der Vorschlag einer Bundesregelung zum «Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden» findet in der Vernehmlassung breite Zustimmung, während andere Bestimmungen wie Rasseverbote oder Einteilung in drei Gefährlichkeitskategorien umstritten sind oder auf Ablehnung stössen. 
Die Vorlage soll nun zügig unter Einbezug der Verwaltung und in Zusammenarbeit mit Fachkreisen weiter bearbeitet werden.

17.09.2007
SKG, Schweizer Tierschutz STS und die Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST veröffentlichen eine gemeinsame Medienmitteilung (im doc), welche das bisherige Vorgehen und die Revisions-vorschläge betr. Hundegesetzgebung mit deutlichen Worten kritisieren.

11.09.2007
Die GWS Schweiz reicht je eine Vernehmlassung betreffend Entwurf der WBK sowie betreffend der geplanten Änderung der Haftpflicht (OR) an die zuständigen Bundesämter ein. Die Texte WBK (im doc) und OR (im doc) finden sich auf der Website der SKG.

22./23.08.2007
In Bern und Zürich finden für die Präsidentinnen und Präsidenten aller Rasseclubs und Sektionen der SKG Orientierungsversanstaltungen betreffend die geplante gemeinsame Vernehmlassung  statt.

06.08.2007
Alle SKG Sektionen erhalten den Vernehmlassungsentwurf zur Stellungnahme. Es soll ein einheitlicher Text der drei grossen Verbände Schweizer Tierschutz (STS), Tierärzte (GST) und SKG verabschiedet und bis 15. September 2007 der Bundesverwaltung von allen Sektionen/Rasseclubs zugestellt werden.

01.07.2007
Im Kanton Freiburg tritt ein neues Hundegesetz in Kraft, welches u.a. die Bewilligungspflicht für das Halten einzelner Hunderassen vorsieht sowie eine obligatorische Prüfung aller Hundeausbildner. Vgl. Sie dazu den interessanten Bericht in der Internetzeitschrift «hundeonline» 7/2007 (pdf)

15.06.2007
Die Vernehmlassung zum umstrittenen Massnahmenpaket der WBK wird eröffnet und dauert bis zum 15. September 2007. Alle Vernehmlassungs-unterlagen finden Sie hier >> 

10.05.2007
Im Kanton Zürich wird das künftige Hundegesetz (Text im pdf) an einer Pressekonferenz vorgestellt. Es soll voraussichtlich Mitte 2008 in Kraft treten. Eine Folienpräsentation (pdf) fasst die wichtigsten Punkte zusammen.

27.04.2007
Das Bundesgericht weist letztinstanzlich die Beschwerden gegen ein Verbot von 12 Rassen und deren Kreuzungen im Kanton Wallis ab! Zu den künftig verbotenen Rassen gehören auch Dobermann und Rottweiler. Vgl. dazu Tages-Anzeiger online vom 27. April 2007.

20.04.2007
Die nationalrätliche Kommission WKB beschliesst ein strenges Massnahmenpaket gegen «gefährliche Hunde». Vorgesehen sind im Entwurf u.a. ein landesweites Pitbull-Verbot. eine Leinenpflicht für alle Hunde im öffentlichen Raum und dicht besiedelten Gebieten sowie die Unterteilung der Hunde in drei Kategorien: «wenig gefährlich», «möglicherweise gefährlich» und «gefährlich», welche auf Grösse, Gewicht und Rassetyp basieren sollen. Geplant ist eine Verfassungsänderung, sowie die Revision des TSchG und TschV. Einzig die SVP hat bisher Widerstand gegen diesen «Generalangriff auf die Hundehalter» angekündigt. Das Volk wird an der Urne auf jeden Fall das letzte Wort haben. Vgl. dazu auch NZZonline vom 20. April 2007.
Zunächst geht der Entwurf nun für 3 Monate in die Vernehmlassung.

Übrigens: Zu den möglicherweise gefährlichen Rassen sollen allenfalls auch verschiedene Schäferhunde eingeteilt werden!

Empörte Reaktionen in Fachkreisen:
Die SKG veröffentlicht unter dem Titel «Weit über's Ziel hinausgeschossen» ein Pressecommuniqué und informiert DV vom 28. April 07 in Yverdon über die geplanten Massnahmen gegen den vorgelegten Entwurf der WBK.

Auch die «Stiftung für das Tier im Recht» spricht von einem unverhältnismässigen und tierschutzwidrigen Vorschlag der WBK und lehnt diesen in ihrer Stellungnahme vom 20. April 07 klar ab.

Zu den Reaktionen auf den WBK-Entwurf äussert sich auch Hunde Nr. 6/2007.

19.04.2007
Das BVET veröffentlicht die ausführlichen Berichte  zur Vernehmlassung betr. die neue Tierschutzverordnung TschV (pdf). Es gingen 536 Stellungnahmen ein,  darunter auch zahlreiche zum Thema Hunde (Art. 64 - 73): Alle Anträge zu diesen Artikeln im pdf>>

Eine sehr übersichtliche Zusammenfassung der für Hundehalter aktuellen Themen und Konsequenzen dieser Vernehmlassung findet sich in der online Fachzeitschrift «hunde-online» im pdf >>

05.03.2007
Das Bundesamt für Vetererinärwesen veröffentlicht erste Daten und Auswertungen seit Einführung der Meldepflicht. Statistik und weiteres zum Thema finden Sie hier>>

17.01.2007
Der Bundesrat will die Haftung für Hundehalter verschärfen, indem der Sorgfaltsbeweis künftig entfallen soll.
Ein Rasseverbot oder andere Massnahmen sind aber noch nicht vom Tisch, denn eine von Nationalrat Heiner Studer präsidierte Subkommission will dem Parlament am 29. April 2007 eine Reihe bundesweiter Massnahmen vorschlagen. Auch «Schäferhunde» gehören nach Ansicht des Kommissionspräsidenten zu den «gefährlichen Hunden».

Rückblick

01.12.05 (updated 22.01.07)
Dieses tragische Ereignis sollte die «heile Schweizer Hundewelt» dramatisch verändern.

Ein sechsjähriger Knabe wird in Oberglatt ZH auf dem Weg zum Kindergarten von drei unbeaufsichtigten, aus ihrem Verschlag aus-gebrochenen  Pitbulls angefallen und getötet. Das tragische Ereignis schockiert die Schweiz. Man ist sich einig, dass so etwas nie mehr geschehen darf. Der kriminelle Halter Morris C., welcher sich ohne festen Wohnsitz in der Schweiz aufhält  sowie seine Freundin und der Wohnungsinhaber werden festgenommen. Die Hunde werden sofort eingeschläfert. Drei weitere Pitbulls des 42-jährigen Kriminellen, welche ebenfalls aus seiner «Eigenzucht» in Italien stammen, nie sozialisiert wurden und sich als potenziell gefährlich erweisen, werden im März 06 euthanasiert.

Der Strafprozess findet ab 18. Dezember 06 aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht in Dielsdorf, sondern  in  Zürich statt. Am 22. Dezember 06 wird Morris C. zu 30 Monaten Gefängnis unbedingt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, die drogenabhängige Ex-Freundin zu 14 Monaten bedingt und der Wohnungsinhaber zu 12 Monaten bedingt.

Die drei Verurteilten legen gegen das Urteil Berufung ein, sodass das Obergericht den Fall neu verhandeln wird, wie am 22. Januar 2007 bekannt wird.


Entwicklung 2006 betr. neuer Hundegesetzgebung

Die SKG hat fristgerecht ihre Stellungnahme zur geplanten Tierschutzverordnung beim Bund eingereicht. Lesen Sie selbst den gesamten Wortlaut der Vernehmlassung vom 9. November 06 im pdf.

In der laufenden Vernehmlassung zur neuen Tierschutzverordnung fordern bisher 24 Tierschutz-Organisationen ein Verbot der Schutzdienstausbildung im privaten Bereich ausserhalb des Diensthundewesens. Das würde auch «das Aus» für VPG und IPO-Prüfungen in der Schweiz bedeuten. Am 25. September 06 fand deshalb eine Sitzung interessierter Rasseclubs mit der TKGS statt. Eine Expertengruppe soll sich nun für die Erhaltung der Schutzdienstausbildung im Hundesport einsetzen.

Die Stiftung für das Tier im Recht veröffentlicht am 11. Oktober 06 einen eigenen Entwurf für ein eidg. Hundegesetz (pdf) , welcher viel zu diskutieren geben wird. Ebenso wird eine sehr informative und aktuelle Zusammenfassung des geltenden Hunderechts in allen 26 Kantonen aufgeschaltet.

Entwicklung im Bund:

In der Flimser Herbstsession überweisen National- und Ständerat eine unbestrittene Motion, welche erneut gesamtschweizerische Massnahmen fordert, wie z.B. eine Ausbildungspflicht für Hundehalter. Die neue Bunderätin Doris Leuthard sichert bei ihrem ersten Auftritt zu, sich des Themas anzunehmen. Dazu ein Kommissionsprecher: «Bundesräte kommen und gehen, gefährliche Hunde bleiben». Vgl. TAonline vom 20. September 2006

Nach den Sommerferien wird das Parlament erneut aktiv. Auch die Ständerats-Kommission verlangt ein landesweites Verbot von gefährlichen Hunden. Die bisherigen Massnahmen im Bund würden nicht ausreichen. Der Bundesrat soll nun erneut handeln, wie der NZZonline vom 28. August 2006 zu entnehmen ist.

Im Bund ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Rechtzeitig vor den Sommerferien ging die geplante Tierschutzverordnung in die Anhörung bis Mitte November 06: für Hunde ist u.a. eine Ausbildungspflicht noch während dem ersten Lebensjahr vorgesehen. Auch die Zucht soll eingehender geregelt werden. Details finden Sie beim BVet.

Verlauf in den Kantonen:

In der Schweiz droht immer noch das absolute Chaos von 26 verschiedenen Hundegesetzen. Die Kantone planen ohne jede Koordination: Wir alle sind betroffen und sollten die Entwicklung in unserem eigenen Kanton mit grosser Aufmerksamkeit beobachten.

Eine per 11.10.06 erstellte hervorragende Zusammenfassung der gegenwärtigen geltenden Regelungen im Hunderecht für alle 26 Kantone der Schweiz finden Sie auf der Website der «Stiftung für das Tier im Recht»: hier>> 

Der Kanton Zürich legte übrigens seinerseits ein vollständig revidiertes Hundegesetz vor, welches bis Ende 2006 in die Vermehmlassung geht: Kernpunkt ist eine Theorieprüfung für alle Hundehalter. Vgl. Sie dazu NZZonline vom 19. August 06. und den vollständigen Entwurf im pdf.



Rückblick zu den Ereignissen:

15./20.06.2006
National- und Ständerat lassen nicht locker und fordern den Bundesrat erneut zum Erlass von griffigen Massnahmen gegen gefährliche Hunde auf. Am 15. bzw. 20. Juni 06 überweisen die Räte erneut je eine Motion, welche auch ein Rasseverbot nicht ausschliesst. Zur Entwicklung im Bund: TAonline vom 15. Juni 2006 und NZZonline vom 20. Juni 06.

04.05.2006
Der Schweiz. Tierschutz STS verlangt an seiner Medienkonferenz eine strengere Regelung für Hundezucht, -Handel und -Import, eventuell auch Verbote. Nationalrätin B. Marty Kälin will zudem die Motion «Hunde sind keine Handelsware» einreichen, um den kommerziellen Hunde-Handel verbieten und die Zucht sowie den Import kontrollieren zu lassen. Lesen Sie dazu TAonline vom 6. Mai 2006

28.04.06
Ein Rasseverbot ist noch nicht vom Tisch. Das Parlament ist mit dem Massnahmenpaket des Bundesrates ausdrücklich nicht zufrieden. Obwohl die ersten Bestimmungen bereits auf den 2. Mai 06 in Kraft treten, plant die Wissenschaftskommission (WBK) des National-rates weitergehende Einschränkungen auf Bundesebene, wie sie am 28. April 06 mitteilte: NZZonline vom 28.4.06. Im Juni wird die WBK des Ständerates über die parlamentarische Initiative entscheiden.

12.04.2006
Pressemitteilung des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET vom 12. April 06: Der Bunderat verzichtet auf ein Rasseverbot, plant aber verschiedene Massnahmen, von denen die ersten bereits auf den 2. Mai 06 in Kraft treten sollen:

Die geänderte Tierschutz-verordnung soll vorschreiben, dass die Zucht keine gesteigerte Aggressionsbereitschaft zum Ziel haben darf und die Hunde ausreichend sozialisiert werden müssen.

Eine Meldepflicht von Hundebissverletzungen sowie die Meldepflicht von verhaltensauffälligen Hunden durch Tierärzte, Behörden und Hundeausbilder an die kantonalen Stellen wird eingeführt. Mitte August 06 tritt zudem eine verschärfte Registrierungspflicht in Kraft: Wohnsitz- oder Halterwechsel sowie der Tod jedes Hundes sind zu melden.

Die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung sowie eine verschärfte Haftung, bei der ein Halter unabhängig von seinem Verschulden für jeden Schaden haften würde, wird durch das Justiz- und Polizeidepartement EJPD geprüft.

Auch weitere Massnahmen betreffend Haltung seien denkbar. Lesen Sie hierzu NZZonline vom 13. April 06. Das Parlament reagierte unterschiedlich auf den Regierungsbeschluss: es war von «Schwachstromverordnung» die Rede und die Präsidentin der zuständigen NR Kommisson kündigte umgehend weitere Schritte auf Bundesebene an.

Die SKG reagiert erleichtert, stellt sich aber klar gegen eine verschuldensunabhängige Haftung der Hundehalter, wie Pressesprecherin Verena Ammann gegenüber der sda erläutert. Die «Stiftung für das Tier im Recht» in ihrer Stellungnahme vom 12. April 06 hofft, dass die Kantone (z.B. Wallis) ihre teilweise extrem weitergehenden Massnahmen an die Vorgaben des Bundes anpassen.

Die Kantone dagegen fahren weiterhin auf eigenen Gleisen: Am 13. April 06 gibt der Kanton Zürich bekannt, unter welchen Bedingungen Halter der vier betroffenen Rassen eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang erhalten können. Bereits am 12. April 06 hat der Kanton Genf neu die Bewilligungspflicht eingeführt für «Kampfhunderassen» und die Zucht gefährlicher Hunde verboten. Hierzu auch NZZonline vom 13. April 06.

29.03.06
Der Bundesrat lässt mitteilen, dass er die traktandierte Debatte erneut verschoben hat, weil noch keine spruchreifen Entscheide gefällt werden könnten. Lesen Sie dazu TA-online vom 29. März 06, wo sich auch ein übersichtliches Dossier zum Thema findet.

24.03.06
Die parlamentarische Kommission für Tierschutz veröffentlicht einen Brief an Bundesrat Deiss mit Vorschlägen für eine griffige Regelung des Problems auf Bundesebene. Geregelt werden sollen Zucht und Haltung von Hunden sowie die Ausbildung für Halter und Hunde. Ein Verbot für den gewerbsmässigen Handel mit Hunden und eine Bewilligungspflicht für den Import von Hunden wurden ebenfalls zur Diskussion gestellt. Den Brief im Wortlaut finden Sie auf der Seite der Stiftung für das Tier im Recht (pdf).

23.03.06
Der Regierungsrat des Kantons Zürich will nicht länger auf Lösungen des Bundes warten und plant die Totalrevision des kantonalen Hundegesetzes. Der bereits geltende Maulkorb- und Leinenzwang für vier als potenziell gefährlich geltende Rassen mit ca. 300 - 600 betroffenen Hunden im Kanton bleibt in Kraft, jedoch sollen ab April 06 unter strengen Bedingungen Ausnahmen möglich werden. 

Im Kanton Bern sollern vorerst obligatorische Kurse für alle Hundehalter eingeführt werden. Mehr dazu finden Sie auch bei NZZonline  und TAnews vom 23. März 2006. Auch der Kanton St. Gallen will nicht länger auf Massnahmen des Bundes warten.

16.03.06
Mit 38 gegen 4 Stimmen verlangt am 16. März 06 nun auch der Ständerat die Einführung von Massnahmen gegen gefährliche Hunde auf Bundesebene. Damit wird die Motion der Wissenschaftlichen Kommissionen WBK für den Bundesrat zum verbindlichen Auftrag. Dazu auch NZZonline vom 16. März 06 und Tages-Anzeiger online vom 16. März 06.

Als mögliche Massnahmen werden genannt: Verbot von Hunden mit erheblichem Gefährdungspotenzial für Menschen, aber auch Vorschriften für die Zucht, den Import und die Haltung von Hunden. Letzteres wurde von Organisationen wie der SKG längst gefordert, wogegen einem Rasseverbot weiterhin massiver Widerstand erwachsen dürfte.

15.03.06
Mit 128 zu 43 Stimmen stimmt der Nationalrat einer Motion zu, die vom Bundesrat gegen dessen Willen bundesweite Massnahmen zum Schutz vor potenziell gefährlichen Hunden verlangt. Der Ball liegt damit beim Ständerat, welcher am 16. März 06, die Motion zum verbindlichen Auftrag bestimmen kann.

Dem Bund fehlt derzeit die Zuständigkeit für eine schweizweite Regelung: Die eidg. Tierschutzgesetzgebung regelt nur den Schutz von Tieren. Der polizeiliche Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren fällt dagegen ausschliesslich in die Kompetenz der Kantone. Ob eine dringend nötige einheitliche Regelung auf Bundesebene doch noch realisiert werden kann, entscheidet nun das Parlament: Nationalratssitzung am Mittwoch, 15. März 06 und Ständeratssitzung am Donnerstag, 16. März 06. Siehe auch NZZonline vom 15.März 06.

10.03.06
Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss teilt mit, dass der Bundesrat ein  Kampfhunde-Verbot auf Bundesebene aus rechtlichen Gründen definitv ablehnt und auch beide Motionen, welche das Parlament am Mittwoch, den 15. März 06, behandeln wird, zur Ablehnung empfiehlt. Lesen Sie dazu in der NZZ vom 11. März 06 sowie im Tages-Anzeiger vom 11. März 06. Neues über die Hintergründe der unerwarteten Kehrtwende von Bundesrat Deiss berichtet die «NZZ am Sonntag» vom 12. März 2006.

Die heftige Kritik aus Fachkreisen, welche dem ursprüglich geplanten Schnellschuss-Paket des Bundesrates entgegenschlug, ist damit beim Bundesrat auf Gehör gestossen. Schwerwiegende Masnahmen, welche eine halbe Million Hundehalter betreffen können, dürfen nicht leichtfertig und ohne gesetzliche Grundlage beschlossen werden. Allerdings sind damit auch dringend notwendige Verbesserungen in der Kontrolle von Zucht, Import,  Haltung und Erziehung aller Hunde(rassen) auf die lange Bank geschoben. Zudem bleiben nun kantonal beschlossene Massnahmen wie z.B. die Rasseverbotsliste im Kanton Wallis oder die Leinen-/Maulkorbpflicht für 4 Hunderassen im Kanton Zürich bis auf weiteres in Kraft.

Lesen Sie dazu auch die aktuelle Pressemitteilung der SKG vom 10. März 2006.

01.02.06
Bundesratssprecher Sigg teilt den Medien mit, dass der Bundesrat vor einem Entscheid nähere Auskünfte über die rechtlichen Grundlagen der geplanten Massnahmen verlangt und deshalb die Behandlung des Massnahmenpaketes auf anfangs März 06 verschiebt.

17.01.06
Auch die SKG nutzt die nur 5-tägige Vernehmlassungsfrist und verfasst eine sehr kritische und differenziert begründete Stellungahme zu den geplanten Massnahmen.

13.01.06
Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET veröffentlicht im Auftrag von Bundesrat Joseph Deiss ein erstes Massnahmenpaket für «gefährliche Hunde». Was ursprünglich  mittels Änderung der eidg. Tierschutzgesetzgebung geplant war , sowie weitere interessante Beiträge zum Thema lesen sie hier>> auf der Seite des BVET.

22.12.05 
Die Zeitung «Blick» überreicht Bundesrat Deiss eine Petition mit über 175'000 Unterschriften, die ein Pitbull-Verbot fordert.

09.12.05
Der Kanton Wallis wird ab dem 1. Januar 2006 zwölf Rassen ganz verbieten, darunter auch den Rottweiler und den Dobermann.

07.12.05
Der Kanton Zürich führt als Sofortmassnahme den Leinen- und Maulkorbzwang für 4 Hunderassen und deren Mischlinge ein

04.12.05
Bundesgericht weist eine Beschwerde von 13 Hundehaltern gegen die Rasselisten mit gefährlichen Hunden ab.

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